Anspruchshaltung vs. Kundenservice
Es kann schon einmal vorkommen, dass eine Arztpraxis Urlaub macht und seine Patienten dann in eine andere Praxis zu einer vorher festgelegten Urlaubsvertretung müssen. In diesem Fall kommt es aber nur einmal im Jahr vor, dass die Praxis sich 4 Tage Urlaub gönnt, denn als Gemeinschaftspraxis wechseln sich die beiden Ärzte normalerweise ab, so dass immer jemand für den Patienten da ist. Da das Team aber genau an diesen 4 Tagen gemeinsam weg fährt, um zum einem die Weihnachtsfeier nachzuholen, die bekanntlich in der Weihnachtszeit meistens zeitlich eher ungelegen kommt und zum anderen gemeinsam das Team zu stärken und das vergangene Jahr zu besprechen, sollten 4 Tage schon noch im Rahmen sein. Auch 7 Tage wäre okay, es wurde ja vorher auch angekündigt.
Das Schöne dabei ist aber, dass es sogar viele Patienten gut finden, dass es noch Chefs gibt, die Ihren Angestellten auch mal eine Freude machen und auf diese Weise „Danke sagen.“ Stellt Euch vor Euer Chef sagt zu Euch: Hey, wir machen bald gemeinsam einen Betriebsausflug und die Firma bleibt solange zu. Klasse!
Aber nun zum eigentlichen Anliegen:
Es gibt dann doch Patienten, denen man es nie recht machen kann. Kleingeister, die sich in der Vertretungspraxis lautstark darüber aufregen, dass es eine Unverschämtheit sei, dass die Praxis WEGEN EINES BETRIEBSAUSFLUGES für 4 Tage geschlossen ist.
Manchmal sollte man schon vorher anfangen mit dem Denken und die eigene Frustration nicht auf Dinge schieben, die etwas schönes sind in der heutigen, meist sehr schnellebigen Zeit. Vielleicht sollte die Praxis in Zukunft jedem Arzt 6 Wochen Urlaub zugestehen, der dann am besten immer gemeinsam genommen wird, so dass einzelne Patienten mal wieder daran erinnert werden, dass der eigene Anspruch etwas hochgeschraubt war. Für die anderen Patienten täte einem dies aber leid, da die Praxis gerne für jeden Patienten und Kunden da ist und sich ständig bemüht es den meisten recht zu machen – nur bei jedem geht es nicht.
Danke